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Förderungen

Kommunales Investitionsprogramm (KIP) 2023 - Mehr für Klimaschutz

Insgesamt wird im KIP 2023 vom Bund 1 Milliarde Euro für Städte und Kommunen zur Verfügung gestellt, auf Tirols Gemeinden entfallen davon rund 82 Millionen.

Zusätzlich und in Kombination zu diesem Zuschuss können Gemeinden auch auf Fördertöpfe des Landes Tirol (z.B. Bedarfszuweisungen) und weitere Bundesmittel (z.B. Umweltförderung Inland und Klima- und Energiefonds) zugreifen.

INVESTITIONEN IN DIE KLIMAFITTE ZUKUNFT
BESONDERS HOCH GEFÖRDERT

Nach der COVID-19-Pandemie stellen nun die Auswirkungen der Teuerung und der Energiekrise die Gemeinden wieder vor große Herausforderungen. Mit dem Kommunalinvestitionsgesetz 2023 (KIG 2023) soll mit insgesamt
1.000 Mio. Euro den Gemeinden weiterhin Spielraum für notwendige Investitionen in die Infrastruktur und in den Klimaschutz ermöglicht werden.

  • 50% der Fördermittel (Zweckzuschuss gemäß § 2) sind für energierelevante bzw. "grüne" Investitionen reserviert.
  • Zweckzuschüsse gemäß § 5 weisen die gleichen Investitionskategorien wie das KIG 2020 auf (z.B. Neubau im klimaaktiv Standard, neue Rad- und Gehwege, usw.)
  • Es ist ein getrennter Antrag für die beiden Zweckzuschüsse (§2 und §5) zu stellen.
  • Es werden maximal 50 % der Höhe der Investition finanziert.
  • Gefördert werden Investitionsprojekte, welche im Zeitraum von 1. Jänner 2023 bis 31. Dezember 2025 begonnen wurden bzw. wird.
Gerald flöck
Leitung Gemeinden und Regionen sowie Experte für Förderungen bei der Energieagentur Tirol
Gerald Flöck Energieagentur Tirol

wir helfen weiter!

Die ExpertInnen der Energieagentur Tirol stehen bei Förderfragen gerne zur Seite. 

+43 512 5899 13
office@energieagentur.tirol

Zuschussfähige Projekte gemäß §2
(Energiemaßnahmen)

  • Thermisch-energetische Gebäudesanierung
  • Einsatz und Umstieg auf erneuerbare Energieträger
    z.B.: Wärmepumpen, Photovoltaikanlagen, Thermische Solaranlagen usw.
  • Forcierung E-Mobilität
    z.B.: E-PKW (M1-M3), E-Nutzfahrzeuge (N1-N3), E-Sonderfahrzeuge
  • Ausbau und Dekarbonisierung von Fernwärmesystemen

Zuschussfähige Projekte gemäß §5 (Investitionsprojekte)

  • Errichtung oder Erweiterung von Gebäuden nach klimaaktiv Silber-Standard
  • Öffentlicher Verkehr
  • Umrüstung auf hocheffiziente Straßenbeleuchtung (auch §2)
  • Radverkehrs- und Fußwege (auch §2)
Info

Infos & Einreichung

Weitere Details finden Sie in den Durchführungsbestimmungen. Förderanträge können bis zum 31. Dezember 2025 bei der Buchhaltungsagentur des Bundes gestellt werden. Welche Mittel den Gemeinden zur Verfügung stehen finden Sie in dieser Tabelle.

Mit folgenden drei Rechenbeispielen in den Bereichen Raus aus Fossil, Photovoltaik am Gemeindedach und Mobilität wollen wir die konkrete Verwendung der KIP 2023 Förderung und das Zusammenspiel mit anderen Förderungen veranschaulichen. 

beispiele

Raus aus Fossil

bis zu 91 % Förderquote für
Heizungstausch in Gemeindeamt

Ein 70 KW Ölkessel wird auf eine Pelletsheizung getauscht.

Laut Angebot liegen die Investitionskosten für den Heizkessel, Kaminumbau sowie die Lageranpassung bei 80.000 Euro. Wenn man alle drei rechts angeführten Förderungen kombiniert, ist eine Förderquote von bis zu 91 % für den Umstieg auf erneuerbare Energien lukrierbar.
Hinweis: Auf die jeweiligen Modalitäten in der Antragstellung ist zu achten. (z.B. KPC Förderung: Der Antrag wird online vor Bestellung gestellt.)

KIP Bundesbuchhaltungsagentur
GAF Mittel Land Tirol, Merkblatt für Gemeinden
KPC Förderung <100KW

  • 50 %
    KIP 2023 Förderung

  • 35 %
    Landesförderung  max. 50.000 Euro (GAF Mittel)

  • 4.800 Euro
    KPC Bundes-förderung*

Photovoltaik am Gemeindedach

bis zu 80 % Förderquote für
Photovoltaikanlagen am Gemeindedach

Eine 33 kWp Photovoltaikanlage soll auf dem Dach errichtet werden.

Laut Angebot liegen die Investitionskosten für die PV-Anlage inkl. Montage bei 71.000 Euro. Wenn man alle drei rechts angeführten Förderungen kombiniert, ist eine Förderquote von bis zu 80 % für die Installation einer Sonnenstrom-Anlage lukrierbar. Hinweis: Auf die jeweiligen Modalitäten in der Antragstellung ist zu achten. (z.B. OeMAG-EAG-Zuschuss) 

* Zusatz: Annahme einer gebotenen Förderquote von 120 Euro / kWp

KIP Bundesbuchhaltungsagentur
GAF Mittel Land Tirol, Merkblatt für Gemeinden
OeMAG

  • 50 %
    KIP 2023 Förderung

  • 25 %
    Landesförderung max. 30.000 Euro (GAF Mittel)

  • 3.960 Euro
    OeMAG –EAG Investitionszuschuss*

Mobilität

bis zu 65 % Förderquote für
eine Fahrradabstellanlage

In der Gemeinde soll unter einer bereits bestehenden Überdachung vor dem Gemeindeamt eine Fahrradabstellanlage mit 10 Anlehnbügeln errichtet werden.

Laut Angebot liegen die Investitionskosten für die Bügel bei 1.500 Euro. Neben den Mitteln aus dem kommunalen Investitionsprogramm 2023 (KIP 2023 Förderung) kann auch die Landesförderung aus dem Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030 in Anspruch genommen werden. Für deren Förderberechnung müssen Ansuchen bei weiteren Förderstellen in Abzug gebracht werden, womit bei Kombination der zwei Förderungen eine Förderquote von insgesamt bis zu 65 % möglich ist.

* Der erhöhte Fördersatz ist AntragsstellerInnen zugänglich, welche in den letzten zwei Jahren einen Mobilitätscheck durchgeführt haben. Förderungsfähig ist der Nettoaufwand der Investitionskosten, d.h. Finanzierungsbeiträge der Europäischen Union, des Bundes, und Finanzierungsbeiträge durch Dritte sind für die Förderungsermittlung in Abzug zu bringen.

KIP Bundesbuchhaltungsagentur
Mobiltätsprogramm Land Tirol

  • 50 %
    KIP 2023 Förderung

  • 30 %
    erhöhter Fördersatz aus dem Tiroler Mobilitätsprogramm 2022-2030*

Alle Angaben mit bestem Wissen und Gewissen, ohne Gewähr und Anspruch auf Vollständigkeit.

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