Die Ausschreibung an alle Tiroler Gemeinden findet jährlich Anfang März statt. Daraufhin können sich Gemeinden für die „Tiroler Mobilitätssterne“ anmelden (nähere Informationen zur Anmeldung finden sich in der Ausschreibung). Jährlich können 30 Gemeinden teilnehmen.
In Anwesenheit jener Personen in der Gemeinde, die mit dem Thema Mobilität beauftragt sind (Politik & Verwaltung), wird ein Mobilitäts-Check durchgeführt. Der Mobilitäts-Check ist eine standardisierte Erhebung der Verkehrs- und Mobilitätssituation in der Gemeinde bei einem Vor-Ort-Besuch durch eine Fachperson. Infrastrukturelle Umsetzungen werden dabei genauso berücksichtigt wie bewusstseinsbildende Maßnahmen. Während Gemeinden dadurch eine Übersicht über ihr Mobilitätsprofil erhält, dient der Mobilitäts-Check auch als Ideengeber für weitere Mobilitätsprojekte.
Die Auszeichnungsveranstaltung findet alle zwei Jahre (in den ungeraden Jahren) im Herbst statt. Dabei werden Gemeinden mit der jeweils erreichten Anzahl an Mobilitätssternen ausgezeichnet und besonders fortschrittliche und nachahmenswerte Projekte vor den Vorhang geholt. Alle Gemeinden, die seit der letzten Auszeichnungsveranstaltung an den „Tiroler Mobilitätssternen“ teilgenommen haben, werden ausgezeichnet. Gemeinden profitieren von der positiven Öffentlichkeitswirkung ebenso wie von neuen Impulsen für die eigene Verkehrspolitik.
Bei der Erhebung im Rahmen des Mobilitäts-Checks durch ExpertInnen von Energie Tirol werden sowohl infrastrukturelle als auch bewusstseinsbildende Maßnahmen berücksichtigt. Beispiele für Kriterien und Maßnahmen, die in die Bewertung einfließen:
Information: Fahrplanauskunft auf der Gemeindehomepage, Schnuppertickets, lokale Taschenfahrpläne, Mobilitätsauskunft auf der Gemeinde, Autofreier Tag, Europäische Mobilitätswoche, Informationspaket für Neuzugezogene …
Verkehrsberuhigung: Attraktive Gestaltung von öffentlichen Räumen, Gleichstellung aller VerkehrsteilnehmerInnen bspw. durch Begegnungszonen in den Ortszentren, Geschwindigkeitsreduktion im Ortskern, …
Radverkehr: Anzahl der vorhandenen Fahrradabstellanlagen an neuralgischen Punkten (Bahnhof, Haltestellen, Sportanlagen, Fahrradbügel statt Speichenkiller, Radwege, Radwegbeschilderung, …
E -Mobilität: elektrifizierter Fuhrpark, E-Carsharing für GemeindebürgerInnen, E-Ladestationen an geeigneten Standorten, ...